| Die Situation in Hessen wird zu Beginn der
      Neuzeit durch den Marburger Erbfolgestreit bestimmt, in dem die
      Landgrafschaft Hessen-Darmstadt  um Oberhessen streitet, welches nach
      Aussterben des Hauses Hessen-Marburg 1604 zwischen ihr und Hessen-Kassel
      aufgeteilt wurde.
      
       1623 entscheidet der Reichshofrat zugunsten Hessen-Darmstadts, woraufhin Landgraf Ludwig Oberhessen sowie 1626 die Niedergrafschaft
      Katzenelnbogen und einige Ämter Niederhessens pfandweise an sich bringt.
      Die Situation der Landgrafschaft Hessen-Kassels, welche mit Moritz einen
      unfähigen Landesherrn hat, wird bedrohlich. Moritz dankt 1627 ab und
      weist den Söhnen seiner zweiten Frau ein Viertel des Landes zu - die
      sogenannte Rotenburger Quart, was zur weiteren Schwächung Hessen-Kassels
      führt. Zudem ist das Land bankrott und die wirtschaftliche Lage
      hoffnungslos. 
      Der Nachfolger, Landgraf Wilhelm V. von Hessen-Kassel, ist gezwungen am
      24. September 1627 den sogenannten Hauptakkord zu schließen, worin er auf
      Oberhessen, die Niedergrafschaft Katzenelnbogen sowie die Herrschaft
      Schmalkalden verzichtet, wodurch er die besetzten Ämter Niederhessens
      zurück erhält. Durch das Restitutionsedikt verliert Hessen auch noch das
      Stift Hersfeld, welches es seit 1604 verwaltet. 
      Die Wende für Hessen-Kassel bringt der Vertrag von Werben, den
      Landgraf Wilhelm am 22. August 1631 mit dem Schwedenkönig Gustav Adolf
      schließt. Er erhält die Abtei Fulda sowie Paderborn und Corvey, in denen
      Hessen eine alte Schutzherrschaft inne hat, die jedoch erst noch erobert
      werden müssen. Wilhelm bleibt der schwedisch-protestantischen Partei
      treu, auch nach dem Tode Gustav-Adolfs. Er verbündet sich 1636 mit
      Frankreich, weshalb ihn der Kaiser zum Reichsfeind erklärt und
      Strafaktionen gegen Hessen-Kassel durchführt. Landgraf Georg von
      Hessen-Darmstadt wird zum Verwalter Niederhessens ernannt, das 1637 durch
      kaiserliche Truppen besetzt und verwüstet wird. Wilhelm und seine Familie
      müssen mit den verbliebenen Truppen nach Friesland flüchten, wo er am 1.
      Oktober 1637 stirbt. 
      Die Witwe Amalie Elisabeth, eine willensstarke Person, gibt dem
      kaiserlichen Druck nicht nach und bleibt als Regentin für ihren
      unmündigen Sohn auf der Seite Frankreichs und Schwedens, für die das gut
      ausgebildete Heer Hessens von Bedeutung ist. Sie spielt den Kaiser und
      ihre  französischen Bündnispartner gegeneinander aus und erhält
      dadurch gute Bedingungen. 
      1640 erwirbt sie einen Teil der Grafschaft Schaumburg und sichert sich
      durch den Erbvertrag vom 26. Juli 1643 eine hessische Anwartschaft auf
      Hanau. 
      Sie gibt Rechtsgutachten in Auftrag, die die 1623 getroffene
      Entscheidung des Reichshofrats und den 1627 geschlossenen Hauptakkord in
      Frage stellen. Hierdurch hat sie den nötigen Vorwand die mit
      Hessen-Darmstadt geschlossenen Verträge zu kündigen und Oberhessen durch
      kriegerische Maßnahmen - den Hessenkrieg, der das Land völlig verwüstet
      - zurück erobern kann. Im Einigkeitsvertrag vom 14. April 1648 muss
      Landgraf Georg von Hessen-Darmstadt auf den Marburger Teil Oberhessens,
      die Niedergrafschaft Katzenelnbogen und die Herrschaft Schmalkalden zugunsten  Hessen-Kassels verzichten. Im westfälischen Frieden wird
      der Vertrag bestätigt. 
	Fortsetzung
      - 1650 bis heute Quellen: 
      Sante, Wilhelm. Geschichte der Deutschen Länder - Territorien-Ploetz. Würzburg
1964. 
      Köbler, Gerhard. Historisches Lexikon der Deutschen Länder. München 1988.  |