| Zu Beginn der Neuzeit ist die Landgrafschaft
      Hessen stärkste Macht in Hessen, denn die Vormachstellung des
      Kurfürstentums Mainz ist gebrochen. Die Erbschaft Katzenelnbogens hat das
      Territorium bis an Rhein und Main ausgedehnt. Unter dem Landgrafen 
	 Philipp
      dem Großmütigen (1517 - 1567) steigt Hessen zu einer wichtigen
      politischen Macht im Reich auf.
      
       Gegen den Willen der Landstände hat Philipps Mutter, den erst
      13jährigen durch den Kaiser hat  für volljährig erklären lassen.
      1523  unterwirft er in Verbindung mit dem Erzbischof von Trier Franz
      von Sickingen, den Führer, der Landstände und trifft damit die
      reichsritterschaftliche Bewegung. 1525 schlägt er einen Bauernaufstand im
      Stift Fulda nieder, bevor dieser sich auf Hessen ausweiten kann. 
      Am 26. Oktober 1526 führt Philipp auf der Homberger Synode die
      Reformation ein. Aus dem eingezogenen Klosterbesitz gründet er in Marburg
      die Universität. 1528 kommt es zum Vertrag von Hitzkirchen, durch den er
      dem Mainzer Erzbischof die geistliche Gerichtsbarkeit in Hessen ab zu
      treten. 
      1529 lädt er Luther und Zwingli zum Marburger Religionsgespräch ein,
      welches die unterschiedlichen Auffassungen innerhalb der protestantischen
      Bewegung beseitigen soll., was jedoch misslingt, bis 1536 in der
      Wittenberger Konkordie ein für beide Seiten annehmbarer Kompromiss
      gefunden wird. 
      Zusammen mit dem Kurfürsten von Sachsen initiiert er 1531 den
      Schmalkaldischen Bund, der die protestantischen Kräfte gegen die
      politische Vormachtstellung des Kaisers sammeln soll. 
      Seine führende Stellung unter den protestantischen Fürsten verliert
      er, als er 1540 eine zweite Ehe schließt und damit eine Doppelehe führt.
      Er wird 1546 vom Kaiser geächtet, im Schmalkaldischen Krieg besiegt und
      1548 gefangen genommen. Er wird in den Niederlanden gefangen gehalten und
      kann erst durch die Fürstenerhebung 1552 durch Moritz von Sachsen befreit
      werden. Nach seiner Rückkehr ist seine führende Stellung verloren, sein
      einziger Erfolg während der verbleibenden 14 Regierungsjahre, ist die
      Beendigung des Erbstreits mit Nassau wegen Katzenelnbogen im Jahre 1557.
      Entgegen seiner ursprünglichen Absicht teilt er Hessen unter seinen
      Söhnen auf. 
      Der älteste, Wilhelm IV., erhält Hessen-Kassel, ungefähr die Hälfte
      des Landes. Sein Brüder Ludwig bekommt mit Hessen-Marburg ein Viertel,
      Philipp mit Hessen-Rheinfels und Georg mit Hessen-Darmstadt jeweils ein
      Achtel. Zwar sterben die Linien Hessen-Rheinfels 1583 und Hessen-Marburg
      1604 schon aus, doch ist die bedeutende Rolle Hessens innerhalb des
      Reiches durch diese Erbteilung verloren gegangen. 
      Das Testament Ludwig von Hessen-Marburg, nach dem Hessen-Kassel und
      Hessen Darmstadt jeweils zur Hälfte begünstigt werden, wird von
      Hessen-Darmstadt nicht anerkannt, sondern fordert 3/4. Durch den Marburger
      Erbfolgestreit werden die Brüder völlig entzweit. Als Moritz von
      Hessen-Kassel 1605 die Einführung der calvinistischen Lehre durchsetzen
      will, bestreitet Hessen-Darmstadt die Erbberechtigung Hessen-Kassels
      vollends, da der verstorbene Ludwig von Hessen-Marburg in seinem Testament
      die Beibehaltung des lutherischen Bekenntnisses verfügt hat.
      Hessen-Darmstadt fordert ganz Oberhessen, wo der Landgraf Ludwig in
      Gießen 1605 ein Gymnasium gründet, welches 1607 zur Universität erhoben
      wird.  
      Moritz von Hessen-Kassel tritt auf Seiten der evangelischen Union in
      den 30-jährigen Krieg ein, während Landgraf Ludwig sich 1620 auf die
      Seite des Kaisers zusammen mit den rheinischen Kurfürstentümern sowie
      Sachsen und Bayern stellt. 
      
		Fortsetzung - Der 30-jährige Krieg 
      Quellen: 
      Sante, Wilhelm. Geschichte der Deutschen Länder - Territorien-Ploetz. Würzburg
1964. 
      Köbler, Gerhard. Historisches Lexikon der Deutschen Länder. München 1988. 
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