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		Erzstift Köln hat seit der Übertragung des südwestfälischen 
		Missionsbezirks bedeutenden Grundbesitz im Sauerland, am Hellweg bei 
		Soest sowie im späteren 
		Vest 
		Recklinghausen, jedoch ist bis zum Ende des 11. Jahrhunderts keine 
		Grafschaft in kölnischer Hand, jedoch zeigen sich schon deutliche 
		Bestrebungen eine weltliche Herrschaft aufzubauen. 1102 erfolgt die 
		erzwungene Abtretung der halben Grafschaft Arnsberg an Köln. Es folgen 
		der Erwerb von Werl und Rüthen sowie die Grafschaft Volmarstein (mit 
		Schwelm und Hagen). 
 Nach dem Sturz Heinrichs des Löwen (1180), der 
vom Erzbischof Philipp von Heinsberg entscheidend gefördert wird, erhält dieser 
das Herzogtum Westfalen, also den südlichen Teil des ursprünglichen Herzogtums 
Sachsen. Erzbischof Engelbert von Berg (1216 - 1225) betreibt die planmäßige 
Ausdehnung des Herzogtums und gerät damit in Gegensatz zu den weltlichen 
Herrschern, denen er die kirchlichen Vogteien entzieht. Der Streit gipfelt in 
seiner Ermordung bei Gevelsberg durch seinen Neffen, den Grafen Friedrich von 
Altena-Isenburg. 
Als eigentlicher Begründer des kölnischen 
Territoriums in Westfalen stellt Engelbert die Verbindung zwischen den 
Besitzungen am Hellweg und an der Diemel her und sichert die kölnischen Rechte 
im südlichen Sauerland durch die Stadterhebung von Attendorn (1222). Er greift 
noch weiter aus durch die zeitweilige Schutzherrschaft über die Stadt Paderborn 
und die Beteiligung an den Gründungen von Siegen und der Neustadt Herford 
(1224). Im Diemelland erwirbt er die halbe Stadt Helmarshausen mit der 
Krukenburg und ist seit 1230 Mitbesitzer des corveyischen Marsberg. Erzbischof 
Konrad von Hochstaden (1238-1261) erlangt mit der 1248 von Sayn angekauften 
Waldenburg die Landeshoheit im Biggetal und kreist die Grafschaft Arnsberg damit 
auch von Süden ein. Der Kogelnberger Vertrag mit Braunschweig bestimmt 1260 die 
Weser zur Grenze der beiderseitigen Einflußgebiete. Erzbischof Siegfried von 
Westerburg (1275 bis 1297) sprengt 1277 noch einmal einen großen Bund seiner 
westfälischen und rheinischen Gegner; die
Schlacht bei Worringen 1288 bedeutet dann aber das Ende der herzoglichen 
Oberhoheit in Westfalen. 
Die alte Stützpunktpolitik wird zwar zunächst 
fortgesetzt; von Dauer bleibt aber nur der Pfandbesitz der Kogelnburg mit 
Volkmarsen (als Exklave bis 1806 mit dem Herzogtum Westfalen verbunden). Das 
eigentliche kölnische Westfalen erfährt 1368 durch den Ankauf der Grafschaft 
Arnsberg die entscheidende Abrundung. Schon um 1102 hatte Graf Friedrich der 
Streitbare aus dem Hause der Grafen von Werl die halbe Grafschaft Köln 
preisgeben müssen. Erbe der Grafschaft und der 1114 errichteten neuen Burg 
Arnsberg wird nach seinem Tode 1124 der niederländische Graf Gottfried von Cuyk 
(Kuik). Sein Sohn Heinrich I. (1154-1185) muß um 1160 unter kölnischem Druck 
zugunsten Eberhards von Berg auf Burg und Herrschaft Altena verzichten und seine 
Grafschaft 1165 dem Erzstift zu Lehen auftragen. Der Arnsberger Besitz nördlich 
der Lippe um die Burg 
Rietberg
wird 1237 als eigene Herrschaft abgeteilt (seit 1353 Reichsgrafschaft) ; die 
Restgrafschaft ist fortan von Köln politisch völlig lahmgelegt. 
Auseinandersetzungen des letzten kinderlosen Grafen Gottfried IV. (gest. 1371) 
mit Graf Engelbert von der Mark um das Erbe der Edelherren von Bilstein treiben 
den Grafen in die Arme Kölns. Mit der Eingliederung Arnsbergs in dessen 
sauerländischen Besitz beginnt sich für diesen und den zugehörigen Hellweg die 
Bezeichnung "Herzogtum Westfalen" einzubürgern (seit 1367 im Titel des 
Erzbischofs). Das kölnische Herzogtum Westfalen wird damit durch den Kern des 
heutigen Westfalens gebildet, die überwiegenden Teile Westfalens gehen jedoch an 
die Bischöfe von Münster, 
Paderborn,
Osnabrück und 
Minden
sowie an die Grafen von Mark, 
Ravensberg
und Lippe. 
Erzbischof Friedrich von Saarwerden (1370-1414) 
sucht vergeblich die kölnischen Hoheitsrechte im Bereich der Grafschaft Mark zu 
behaupten, muß aber nach mehreren Fehden die Ansprüche auf Volmarstein, Bochum, 
Hagen und Schwelm 1392 endgültig fallenlassen. Erzbischof Dietrich von Moers 
(1414-1463) versucht ein letztes Mal, die kölnischen Herrschaftspläne in 
Westfalen mit dem Ziel der Beseitigung der kleve-märkischen Machtstellung zu 
beleben. Die damit verbundene finanzielle Anspannung führt Ritterschaft und 
Städte des Herzogtums Westfalen 1437 zu einer Landesvereinigung zusammen und 
1463 verankert die Erblandesvereinigung die weitgehend selbständige Stellung von 
Ritterschaft und Städten gegenüber dem Landesherrn. Soest, die alte Hauptstadt 
des kölnischen Westfalen, die 1279 mit dem Ankauf der Vogtei die Grundlagen für 
die Ausdehnung ihrer Hoheit über die sie umgebende Börde legt und gegenüber dem 
Landesherrn weitgehende Unabhängigkeit erlangt, schließt 1441 mit Herzog Adolf 
von Kleve einen Freundschaftsvertrag. Der endgültige Bruch mit Köln und der 
Anschluß der Stadt an Kleve lösen 1444 die Soester Fehde aus. In ihrem Gefolge 
gehen Stadt und Börde, bis auf einen schmalen Streifen südlich der Lippe, an 
Kleve-Mark verloren. Während der Fehde ermöglicht die Köln freundliche Haltung 
Graf Gerhards von der Mark 1444/45 die Besetzung der Herrschaften Fredeburg und 
Bilstein im oberen Sauerland. Die im Schiedsspruch von Maastrich 1449 bestätigte 
Erwerbung der beiden Herrschaften stellt die territoriale Verbindung des Amtes 
Waldenburg mit dem Hauptteil des Herzogtums her. 
Unter Erzbischof Hermann von Wied (1515-1547) 
findet das Luthertum in die Städte des kölnischen Westfalen Eingang, wird nach 
seiner Absetzung, wie im ganzen Erzstift, auch hier wieder unterdrückt. Die 
Religionswirren erneuern sich unter Erzbischof Gebhard Truchseß von Waldburg, 
der 1582 zum Protestantismus übertritt. Er zieht sich ins Herzogtum Westfalen 
zurück, wo sich mehrere Städte und Teile der Ritterschaft dem Protestantismus 
zugewandt haben. Der westfälische Landtag bekennt sich, nach entsprechendem 
Druck auf die Altgläubigen, mit Mehrheit für Truchseß, die vestischen Stände 
treten dagegen auf die Seite des Domkapitels. Im Kölner Kriege findet Truchseß 
nur schwache Unterstützung im protestantischen Lager; ein hessischer Vorschlag, 
ihn mit dem kölnischen Westfalen abzufinden, wird nicht verwirklicht.  
Für den 1583 neugewählten Kurfürsten Ernst von 
Bayern erobert sein Bruder Herzog Ferdinand die westfälischen Lande, und der 
westfälische Landtag erkennt in Geseke den Kurfürsten an. Das evangelische 
Bekenntnis kann sich nur im waldeckisch-hessischen Grenzraum halten. Nach 
Beendigung des Krieges 1590 wird die Erblandesvereinigung des Herzogtums 
Westfalen von 1463 erneuert.  
Der Dreißigjährige Krieg bringt in seiner zweiten 
Hälfte das kölnische Westfalen, namentlich den Hellweg und das schon 1598 durch 
die Spanier stark mitgenommene Vest Recklinghausen, zeitweise in die Hand der 
Hessen. Nach dem Ankauf der corveyischen Hälfte von Marsberg 1507 werden die im 
Laufe des 16. Jahrhunderts wiederaufgelebten territorialen Streitfragen mit 
Waldeck
bis zum Grenzrezeß von 1663 endgültig bereinigt. Gegenüber der Grafschaft Mark 
können im Gericht Valbert kölnische Hoheitsrechte behauptet werden (zweiherrig 
bis Anfang des 19. Jhs.). 1576 löst Erzbischof Salentin von Isenburg das Vest 
Recklinghausen aus 130-jähriger 
Gemenscher Pfandschaft und 
ordnet Gerichtswesen und Verfassung neu (Salentinischer Rezeß 1577). 
Die Machtstellung der Stände auf dem Gebiet der 
Steuerhoheit bleibt auch während des 18. Jahrhunderts unangetastet. Unter Max 
von Österreich (1784 bis 1801) setzen Reformen (Landdrost Franz Wilhelm von 
Spiegel in Arnsberg und Franz Josef Graf von Nesselrode in Recklinghausen), 
besonders auf dem Gebiet der Bildung ("Normalschule" des Pfarrers Sauer in 
Rüthen 1795), ein. 
Die 1794 wegen der Annexion der linksrheinischen 
Gebiete Kurkölns nach Westfalen übergesiedelten Behörden des Kurstaats schlagen 
in Arnsberg (Domkapitel), Recklinghausen (Regierung) und Brilon (Hofkammer) ihr 
Quartier auf. Die dem Lauf der Ruhr folgende Demarkationslinie schneidet das 
Herzogtum Westfalen 1795/96 in zwei Teile. Gegenüber den 
Säkularisationsbestrebungen der Zeit hat der kaiserliche Plan eines aus den 
kölnisch-westfälischen Landen und dem Stift Münster zu bildenden Kurstaats keine 
Aussicht auf Verwirklichung. 
1803 kommt das Herzogtum an die Landgrafschaft 
Hessen-Darmstadt. 1807 kommt es an das neu gegründete Königreich Westphalen mit 
der Hauptstadt Kassel. 
1815 wird das Herzogtum Westfalen Teil der 
gleichnamigen preußischen Provinz und 1946 Teil des Landes-Nordrhein-Westfalen. 
Quelle: Der Text entstammt überwiegend dem 
Territorien-Ploetz. 
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