| Nach der bei 
	Neustadt bei Nordhausen gelegenen 1130 erstmals genannten Burg Hohnstein 
	nennen sich seit 1182 die seit 1154 nachweisbaren Grafen von Ilfeld. Sie 
	gewinnen schnell Güter zwischen Wipper und Oberharz, wovon sie aber schon 
	1201 wieder den östlichen Teil an die abgezweigte Linie der Grafen von 
	Stolberg abtreten müssen. Zwischen 1238 und 1267 erwerben die Grafen von 
	Hohnstein die Grafschaft Klettenberg als Lehen des Fürstbistums Halberstadt 
	sowie die Vogtei über das Kloster Walkenried. 1268 kommt Sömmerda und im 14. 
	Jahrhundert die Grafschaft Lohra hinzu. Die 1289 abgetrennte Linie 
	Sondershausen dringt nach Thüringen vor und wird 1356 von den Grafen von 
	Schwarzburg beerbt. Im Jahre 1315 kommt es zu einer weiteren Teilung. 1481 
	erhält ein Zweig bis zu seinem Aussterben 1609 die Herrschaft Schwedt an der 
	Oder als Lehen. 
       Mit dem Tod Ernst VII., dem letzten des 
		männlichen Stammes der Grafen von Hohenstein, geht im Jahre 1593 deren 
		Herrschaft zu Ende. Mittels "Erbverbrüderungsvertrag" erhalten die 
		Grafen von Stolberg und Schwarzburg vorübergehend die Grafschaft, werden 
		aber wenige Tage später von den Truppen des Herzogs Heinrich Julius von 
		Braunschweig, zugleich Bischof von Halberstadt, vertrieben, da dieser 
		das Gebiet als Lehen für sich beansprucht. Die Reichsvogtei über 
		Nordhausen, die seit 1253 besteht, geht an Sachsen-Weimar. 
      Im Westfälischen Frieden (1648) wird mit 
		Ausnahme des Stiftsamtes Walkenried die Grafschaft mit den Städten 
		Ellrich, Bleicherode und Sachsa dem Kurfürstentum Brandenburg 
		zugesprochen. Die Angliederung verzögert sich jedoch bis Mitte 1650. Am 
		19. Juni schließen die Stände der Grafschaft mit den Abgesandten des 
		"Großen Kurfürsten" einen Vertrag, der vorsieht, für die Grafschaft eine 
		besondere Regierung unter einem von den Ständen gewählten Direktor 
		einzurichten. 
      Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg 
		hat jedoch seinem Geheimen Rat, den schwedischen Obristen Graf Johann 
		von Sayn-Wittgenstein, die Grafschaft Hohenstein für seine Verdienste 
		bei den Friedensverhandlungen versprochen und diese bereits am 27. März 
		1647 überschrieben. Allerdings wusste der Kurfürst nichts über die wahre 
		Beschaffenheit der Grafschaft. Der Geheime Rat hatte ihm versichert, 
		dass die Grafschaft lediglich aus zwei Ämtern und dem Städtchen 
		Bleicherode bestand und nur "wenige 100 Thaler wert sei". 
      Noch vor Abschluss des Friedens von Münster 
		und Osnabrück ergeht an die Hohensteiner Ritterschaft und Stände die 
		Benachrichtigung von der Belehnung der Grafschaft an den Grafen von 
		Sayn-Wittgenstein, allerdings "die hohen Lehens-, Rechts- und 
		Gerechtigkeiten Ihro Cuhrfürstl Durchl. vorbehalten". 
      Erst später - wahrscheinlich durch seinen 
		am 19. Juni 1650 in der Grafschaft beim Erbhuldigungseid anwesenden 
		Kurfürstl. Gesandten von Blumenthal - erfährt der Große Kurfürst von der 
		wahren Größe der Grafschaft, die aus den Herrschaften Lohra und 
		Klettenberg besteht und die drei Städte, ein Flecken, zwei Klöster, 
		fünfundvierzig Amts- und vierzehn adlige Dörfer, vierzehn Vorwerke 
		einundfünfzig Rittergüter und sechsundzwanzig Freigüter umfasst. 
      Die kurfürstlichen Gesandten müssen bei 
		ihrem Aufenthalte in der Grafschaft von Land und Leuten ein ganz anderes 
		Bild gewonnen haben, als ihrem Herrn vor dem Frieden vorgespiegelt war. 
		Ihre Wahrnehmungen von dem größeren Umfange und Werte der Landschaft 
		stellen sie dem Kurfürsten vor und zwar in Gemeinschaft mit den 
		Halberstädter Ständen, welche darum bitten, dass die Grafschaft wieder 
		mit Halberstadt vereint werden möchte. Nun bereut der Kurfürst die 
		Abtretung und fängt deshalb neue Unterhandlungen mit dem Grafen an, 
		welche am 8. Oktober 1650 beendigt werden. 
      Gegen eine Zahlung von 150.000 Talern soll 
		die Grafschaft jederzeit wieder an Friedrich Wilhelm abgetreten werden 
		können, sieht ein Reskript vor. 
      Allerdings ist dem Kurfürst die Summe von 
		150.000 Talern zu hoch. 1651 tritt Graf Sayn-Wittgenstein die Regierung 
		an. Er hat zuvor den Ständen im Ellricher Vertrag vom 24. Oktober 1651 
		ihre Privilegien und die Rechtspflege nach sächsischem Recht 
		zugesichert. 
      Im Jahre 1657 stirbt der Graf Johann von 
		Sayn-Wittgenstein. Die Hohensteiner Stände hoffen nun, der Kurfürst 
		werde die Grafschaft einlösen und dem Fürstentum Halberstadt 
		einverleiben. Mehrmals werden die Stände diesbezüglich beim Kurfürst 
		vorstellig, haben aber wenig Erfolg. Von den 18 Kindern des Verstorbenen 
		werden die Grafen Ludwig Christian, Gustav, Otto und Friedrich Wilhelm 
		mit Lohra und Klettenberg neu belehnt. 
      Am 6. August 1670 tritt Graf Christian 
		Ludwig "die Regierung der Grafschaft Hohenstein und darin belegte 
		Herrschaft und Amt Lohra auf seinen Bruder, Graf Gustav zu 
		Sayn-Wittgenstein wohlbedächtig ab", der damit alleiniger Herrscher in 
		der Grafschaft ist und sich nun Graf Gustav zu Sayn-Wittgen- und 
		Hohenstein nennt. 
      Die Hohensteiner Stände sind mit dem 
		häufigen Regierungswechsel unzufrieden. Es gibt "jede Menge Beschwerden 
		der Landstände". Daraufhin verlagert der Kurfürst eine ständige 
		Kommission nach Ellrich, der die Erhebung der Steuern und Kontributionen 
		obliegt. Die Verhandlungen des Kurfürsten mit dem Grafen über die 
		freiwillige Abtretung der Grafschaft nimmt an Schärfe zu, zumal die 
		Verwaltung der Güter "höchst beängstigend nachlässig" erfolgte und die 
		"Finanzen in einen bedenklich abschüssigen Zustand" gerät. 
      Im April 1688 stirbt der Große Kurfürst 
		Friedrich Wilhelm. Sein Sohn und Thronfolger Friedrich III. verhandelte 
		weitere elf Jahre mit Graf Gustav, der mit allen möglichen Raffinessen 
		und Tricks versucht, die Grafschaft Hohenstein zu behalten. So lässt er 
		am 8. März 1699 "von der Regierung zu Ellrich öffentlich von der Kanzel 
		bekannt machen, dass ihm die Grafschaft per commissionem übertragen 
		sei". Der Regierungssitz war 1691 von Bleicherode nach Ellrich verlegt 
		worden. 
      Nach diesem Vorkommnis ist die Geduld 
		Friedrichs III. zu Ende. Er befielt am 25. November die Einstellung des 
		Prozesses und bemächtigt sich am 12. Dezember 1699 unter Anwendung von 
		Gewalt endgültig der Grafschaft Hohenstein. 
      Der Kurfürst zahlt an Graf Gustav von 
		Sayn-Wittgen- und Hohenstein 100.000 Taler und übernimmt die 
		Schuldenlast in Höhe von fast 300.000 Talern, die auf der Grafschaft 
		liegt. Im Jahre 1714 wird die - wie sie sich damals nannte - "preußische 
		Landesregierung für die Grafschaft Hohenstein" in Ellrich aufgehoben und 
		das gesamte Gebiet - ohne die freie Reichsstadt Nordhausen - der 
		preußischen Kriegs- und Domänenkammer in Halberstadt unterstellt. 
      1770 beschließt das preußische 
		Generaldirektorium in Berlin, eine Domänenkammer-Deputation in Ellrich 
		einzurichten. 
      Nach den für Brandenburg-Preußen verlorenen 
		Schlachten bei Jena und Auerstädt im Jahre 1806 gehörte der Kreis 
		einschließlich der seit 1802 zu Preußen gehörenden Stadt Nordhausen bis 
		1813 zum Königreich Westfalen, regiert von Jèrome, dem Bruder Napoleons. 
      1815 wird die Grafschaft als Teil der 
		Provinz Sachsen wieder preußisch. 1946 kommt das Gebiet an das Land 
		Thüringen. 1952, mit der Auflösung der Länder in der DDR, kommt das 
		Gebiet zum Bezirk Erfurt und 1990 wird es wieder Teil des Landes 
		Thüringen. 
      Quellen: 
      Köbler, Gerhard. Historisches Lexikon der Deutschen Länder. München 1988. 
      Iffland, Steffen und Hellberg, Rainer: Von der Grafschaft Hohnstein zum 
		Landkreis Nordhausen. 
		
		http://www.ahnenforschung-iffland.de/ndh.htm 
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